Zweck: Der Zweck dieser Richtlinie ist es, die Anforderungen für die Mitgliedschaft in der Globalen Ethikkommission von EPS (die Kommission), die Zusammensetzung der Kommission, die Dauer der Amtszeit, das Bewerbungsverfahren, die Ernennung der Mitglieder und die Beendigung der Mitgliedschaft zu umreißen.
I. Qualifikationen und Voraussetzungen für die Mitgliedschaft
A. Ein qualifizierter Antragsteller oder ein GEC-Mitglied muss:
1. KRI-Lehrerausbilder oder SDI-Minister in gutem Ansehen oder eine Person mit beruflichem Fachwissen (z. B. in den Bereichen Recht, Risikomanagement, Mediation, Compliance) und substanzieller Gemeinschaftserfahrung, die für die Kommission von Vorteil wäre.
2. Er muss einen guten Leumund haben; er darf nie wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens, das eine moralische Verwerflichkeit beinhaltet, verurteilt worden sein; er darf keine Bedrohung für die Sicherheit eines Elements oder eines Mitglieds der Sikh Dharma/3HO Gemeinschaft darstellen.
3. Sie haben keine aktiven Beschwerden bei EPS und/oder keine Vorgeschichte eines Verstoßes mit Aussetzung und keinen anderen Verstoß innerhalb der letzten 7 Jahre.
4. Mehr als 7 Jahre Erfahrung in der Sikh Dharma/Kundalini Yoga Gemeinschaft haben und ein hohes Maß an Engagement für ihre Praxis und ihr Engagement in der Gemeinschaft zeigen. in der Gemeinschaft ihres Landes/ihrer Region wegen ihrer Führungsqualitäten, ihrer Integrität, ihrer Fairness und ihrer Fähigkeit, zuzuhören, weithin geachtet wird.
B. Die Mitglieder der Kommission müssen:
1. Respektierung und Wahrung der Vertraulichkeit in allen Angelegenheiten, mit denen die Kommission befasst wird.
Sie legen jeden potenziellen Interessenkonflikt im Zusammenhang mit einer bei der Kommission eingereichten Beschwerde unverzüglich offen.
2. In einer Angelegenheit keine Partei bevorzugen.
3. Sie verhalten sich in allen Kommissionsangelegenheiten respektvoll, d.h. sie sind wahrheitsgemäß, hören anderen aufmerksam zu und nehmen trotz unterschiedlicher Sichtweisen Rücksicht.
4. Zeigen Sie Respekt gegenüber jeder Person, die in eine Beschwerde verwickelt ist.
6. Regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen und Verantwortlichkeiten, wie in der Richtlinie für die Teilnahme an Sitzungen des GEC dargelegt.
II. Zusammensetzung der Kommission
A. Die Kommission besteht aus aus mindestens 15 stimmberechtigten Mitgliedern und höchstens 19 stimmberechtigten Mitgliedern, und 2 nicht stimmberechtigten Mitgliedern, wie folgt:
1. Ein (1) Sitz von Amts wegen: EPS-Exekutivdirektor/in
2. Zehn (10) bis vierzehn (14) ordentliche Mitglieder
3. Fünf (5) organisatorische Vertreter (Org Reps), d.h. für KRI, SDI, 3HO International, IKYTA und 3HO Europe.
4. Zwei (2) nicht stimmberechtigte Mitglieder: (EPS Grievance Enquiry Lead und EPS Administrator)
III. Entschädigung
A. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig (unentgeltlich).
B. Organisatorische Vertreter (Mitarbeiter von 3HO International, IKYTA, KRI, SDI, 3HO Europe und EPS) können für die Teilnahme an der GEC im Rahmen ihrer Beschäftigung bezahlt werden.
IV. Bedingungen für die ordentliche Mitgliedschaft
A. Eine Amtszeit beträgt 3 Jahre.
B. Die ordentlichen Mitglieder können bis zu drei Amtszeiten absolvieren; eine Wiederernennung ist nicht erforderlich.
C. Die Amtszeiten der ordentlichen Mitglieder sind gestaffelt, wobei jedes Jahr 3-5 Amtszeiten enden.
V. Benachrichtigung der Organisationen über freie Stellen
A. EPS benachrichtigt SDI, KRI, 3HO, IKYTA, 3HO Europe und NKYTAs bis zum 1. November eines jeden Jahres über anstehende Sitze für ordentliche Mitglieder (falls vorhanden).
1. SDI, KRI, 3HO, IKYTA, 3HO Europe und die NKYTA-Führung können jeweils Kandidaten empfehlen.
2. SDI und KRI-ATA werden gebeten, ihre Mitglieder (Minister und KRI-ATA Professional und Lead Trainers) darüber zu informieren, dass sie sich bewerben können, wenn sie qualifiziert sind.
B. Die Benachrichtigungen enthalten ein Bewerbungspaket zur Verteilung durch die Organisationen.
Die Bewerbungsunterlagen enthalten:
1. Einladung/Bekanntmachung zur Bewerbung
2. Antrag auf GEC-Mitgliedschaft
3. Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten der GEC-Mitgliedschaft
4. GEC-Mitgliedschaftspolitik
5. GEC-Anwesenheitspolitik
6. GEC-Richtlinie zu Interessenkonflikten
VI. Bewerbungsprozess
A. Bewerbungen werden etwa vom 1. November bis zum 15. Dezember angenommen.
B. Empfehlungsbriefe
1. Die Antragsteller müssen ihre(n) Empfehlungsgeber seit mindestens 5 Jahren persönlich kennen.
2. Legen Sie mindestens ein Empfehlungsschreiben von einer der folgenden Personen vor:
a. Vorstandsmitglied der lokalen NKYTA, 3HO International/IKYTA, 3HO Europa, SDI oder KRI
b. Derzeitiges Mitglied der GEC
c. KRI Professional oder Lead Trainer in Good Standing
d. Aktiver Sikh Dharma Minister
3. Die Empfehlungsgeber dürfen kein Familienmitglied sein, z. B. Ehepartner, Kind, Großeltern, Geschwister, Tante, Onkel, Enkel, Großeltern (oder eine ähnliche Verwandtschaft per Gesetz/Ehe)
C. Einreichung der Bewerbung und des/der Empfehlungsschreibens/Empfehlungen über das Online
Bewerbungsformular
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1. Empfehlungsschreiben können auch per E-Mail an den EPS-Exekutivdirektor ([email protected]) geschickt werden.
VII. Auswahlverfahren
A. Die Bewerbungen werden von EPS daraufhin überprüft, ob sie die Mitgliedschaftskriterien erfüllen. Während dieses Prozesses kann EPS zusätzliche Informationen oder Unterlagen anfordern.
B. Das EPS teilt den Bewerbern bis zum 31. Dezember mit, ob sie die Voraussetzungen erfüllen oder nicht (und aus welchen Gründen).
C. Die Bewerbungen werden von EPS nach zusätzlichen Kriterien bewertet und zusammengefasst:
1. Jahre in der Gemeinschaft
2. Art der Führungserfahrung innerhalb von KY/Dharmic Communities
3. Sonstige Berufserfahrung
4. Der Antragsteller kommt aus einem Land/Kontinent/Gebiet mit vielen Lehrern und Schülern/KY-Gemeinschaften, die derzeit nicht im GEC vertreten sind.
5. Der Antragsteller gehört einer rassischen/BIPOC-, ethnischen oder LGBTQIA+-Gruppe an, die in der Kommission wenig oder gar nicht vertreten ist.
D. Wenn die Zahl der qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber die Zahl der verfügbaren Sitze in der Kommission nicht übersteigt, wählt EPS die qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber aus, um die verfügbaren Sitze zu besetzen.
E. Falls die Zahl der qualifizierten Bewerber die Zahl der verfügbaren Plätze übersteigt, wird ein Auswahlausschuss gebildet, der sich aus dem EDS, dem KRI-CEO oder seinem Beauftragten, dem SDI-CEO oder seinem Beauftragten, einem ODC-Vertreter und zwei nicht bei EDS beschäftigten Mitgliedern des GEC zusammensetzt. Jeder prüft die Bewerbungen und die EPS-Bewertung und -Zusammenfassung für jede Bewerbung und stimmt über jeden Bewerber ab: Veto, Genehmigen, Mit Nachdruck Genehmigen
1. Ein Veto eines Ausschussmitglieds führt zum Ausschluss des Bewerbers.
2. “Zustimmen” = 1 Stimme, “stark zustimmen” = 2 Stimmen
F. Der EPS ED zählt die Stimmen zusammen und teilt dem Auswahlausschuss die Gesamtzahlen mit.
G. Die Bewerber mit den meisten Stimmen werden ausgewählt, um die freien Stellen zu besetzen. Bei Stimmengleichheit werden die Bewerber nach den zusätzlichen Kriterien in Abschnitt C priorisiert und weiter bewertet.
H. Das Europäische Amt für Personalauswahl benachrichtigt die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber und bittet um eine Bestätigung ihrer Annahme.
I. Lehnt eine gewählte Person die Mitgliedschaft ab, so rückt der Bewerber mit der nächsthöheren Stimmenzahl nach (bzw. bei Stimmengleichheit siehe Abschnitt F oben).
J. Sobald bestätigt ist, dass alle Plätze besetzt sind, werden die übrigen Bewerber benachrichtigt.
VIII. Orientierung für neue Mitglieder
A. Neue Mitglieder werden gebeten:
1. Geben Sie EPS Ihre Google Mail-Adresse an (um auf den Google-Ordner für GEC-Mitglieder zuzugreifen). Die E-Mail-Adressen der Mitglieder werden nicht öffentlich zugänglich gemacht.
2. Stellen Sie ihr Porträt/Kopfbild für die GEC-Seite der EPS-Website zur Verfügung, ihren Namen, wie er erscheinen soll, und ihre formale Stellung innerhalb von KRI und/oder SDI.
3. Lesen und unterschreiben Sie die EPS-Verschwiegenheitserklärung (OOC)
4. Prüfen Sie den GEC-Ordner für Richtlinien und Verfahren
5. Sehen Sie sich die jährlichen GEC-Schulungsvideos an.
6. Absolvieren Sie den EPS-Schulungskurs zu Ethik und Anti-Belästigung
B. Neue Mitglieder werden zur Verfügung gestellt:
1. Zugang zum Ordner GEC Policies & Procedures
2. Datum und Uhrzeit der jährlichen Schulung
3. Terminplan und Einladungen zu den GEC-Sitzungen für das laufende Jahr
Sobald alle von dem neuen Mitglied verlangten Informationen vorliegen und ausgefüllt sind, kann es an der nächsten geplanten Sitzung des GEC teilnehmen, wo es der Kommission vorgestellt wird und die Möglichkeit hat, Fragen zu stellen.
IX. Ordentliches Mitglied Benachrichtigung über die Absicht, nicht zu verlängern oder auszutreten
A. Bis zum 1. November eines jeden Jahres teilen die Mitglieder, deren erste oder zweite Amtszeit im folgenden Jahr abläuft, EPS ihre Absicht mit, für eine weitere Amtszeit zu bleiben oder am Ende der laufenden Amtszeit zurückzutreten.
1. Auf einer regulär angesetzten Sitzung vor dem 1. November wird der EPS-Exekutivdirektor alle Mitglieder auffordern, diese Mitteilung zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu übermitteln.
B. Wenn ein Mitglied vor Ablauf seiner Amtszeit und nach der Ernennung für das laufende Jahr aus dem GEC ausscheidet, kann sein Sitz nach dem Ermessen des EPS ED bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres unbesetzt bleiben oder vor Jahresende gemäß dem Auswahlverfahren neu besetzt werden.
1. Ein neuer Kandidat, der gemäß dem unten beschriebenen Auswahlverfahren ausgewählt wird, wird den frei gewordenen Sitz besetzen und die nicht abgelaufene Amtszeit (die unabhängig von der Länge als erste Amtszeit gilt) zu Ende führen und kann dann für zwei weitere Amtszeiten gewählt werden.
X. Organisatorischer Vertreter Ausscheiden aus der Kommission
A. Der Org-Vertreter muss seiner Organisation mitteilen, dass er sich zurückziehen möchte/will.
B. Die Organisation wird gebeten, bis Januar des folgenden Jahres (oder zum frühestmöglichen Zeitpunkt) einen neuen Org-Vertreter zu ernennen, damit dieser an der jährlichen Schulung und Orientierung der Kommission teilnehmen kann, die im ersten Quartal eines jeden Jahres stattfindet.
XI. Fehlverhalten
A. Ein Fehlverhalten liegt vor, wenn ein Mitglied:
1. Die in Abschnitt I) genannten Anforderungen werden nicht erfüllt. A) 1-3 oben genannten Anforderungen.
2. die in einer Angelegenheit, mit der die Kommission befasst wurde, gegen die Geheimhaltungspflicht verstoßen haben.
3. Es wurde festgestellt, dass er es versäumt hat, einen potenziellen Interessenkonflikt im Zusammenhang mit einer Beschwerde offenzulegen.
4. Ein Verhalten, das in eklatanter Weise gegen die in Abschnitt I) B) genannten Anforderungen verstößt, oder wiederkehrende Vorfälle trotz Aufforderung zur Einhaltung.
5. Falsche Angaben auf dem GEC-Mitgliedsantrag gemacht haben.
6. Wird von einem Gericht wegen einer Straftat verurteilt (siehe Abschnitt XI) C) 4) c. unten)
B. Konsequenz des Fehlverhaltens:
1. Wenn ein Fehlverhalten wie oben beschrieben oder ein anderes, nicht näher definiertes ungeheuerliches Verhalten festgestellt wird, wird das Mitglied aus der Kommission entlassen.
C. Mutmaßliches Fehlverhalten:
1. Wenn ein Mitglied eines Fehlverhaltens gemäß XI) verdächtigt wird A) auf der Grundlage eines glaubwürdigen Berichts oder von glaubwürdigen Berichten:
a. EPS wird die Meldung(en) gemäß dem Verfahren für Beschwerden gegen EPS-Vertreter untersuchen.
b. EPS wird die Angelegenheit mit dem Mitglied erörtern und kann Informationen oder Unterlagen anfordern, die die Meldung(en) widerlegen.
c. Das Mitglied wird mit EPS bei der Untersuchung uneingeschränkt zusammenarbeiten.
2. Wenn ein Mitglied in eine neue Beschwerde bei EPS verwickelt ist.
a. Der GEC wird nicht informiert; siehe Verfahren für Beschwerden gegen EPS-Vertreter.
3. Konsequenz eines mutmaßlichen Fehlverhaltens:
a. Nach dem Ermessen des EPS ED kann das Mitglied bis zum Abschluss der Untersuchung vom GEC suspendiert werden.
b. Wenn die Beschwerde oder das mutmaßliche Fehlverhalten unbegründet ist und der EPS ED zustimmt, wird die Aussetzung aufgehoben.
4. Wenn gegen ein Mitglied strafrechtliche Ermittlungen laufen oder es in ein Strafverfahren verwickelt ist:
a. Das Mitglied wird vom GEC suspendiert, bis das Ergebnis der Untersuchung und/oder des Verfahrens vorliegt.
b. Der GEC wird über die Aussetzung informiert.
c. Nach Abschluss des Strafverfahrens:
i. Wird das Mitglied verurteilt, wird es endgültig aus der Kommission entlassen.
ii. Wenn das Mitglied nicht verurteilt wird, treffen der EPS ED und das SSSC Office of Dharmic Counsel eine Entscheidung über die Wiederherstellung des guten Rufs oder die Entlassung.
Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2023