Die EPS-Verfahren für die Entgegennahme, vorläufige Prüfung, Untersuchung und Entscheidung von Beschwerden über vom Kundalini Research Institute (KRI) zertifizierte Kundalini Yoga Lehrer, KRI-Lehrerausbilder, Teilnehmer an KRI-Lehrerausbildungen der Stufe 1 und Geistliche von Sikh Dharma International (SDI) zu beschreiben.
Urteilsfindung – Der Prozess, in dem formale Entscheidungen über den Wahrheitsgehalt der Anschuldigungen in einer Beschwerde und etwaige Konsequenzen oder Disziplinarmaßnahmen für den Beklagten getroffen werden.
Beschwerde – Eine Beschwerde oder ein Anliegen, das bei EPS über das Webformular oder die Beschwerde-Hotline eingereicht wird.
Gegenbeschwerde – Eine Beschwerde, die von einem Beklagten gegen einen Berichterstatter eingereicht wird, nachdem der Beklagte von der ursprünglichen Beschwerde in Kenntnis gesetzt wurde, oder als Antwort auf diese, in der Regel über dieselben angeblichen Vorfälle und allgemeinen Tatsachenbehauptungen.
Seite zum disziplinarischen Status – Falls die Zertifizierung einer Lehrkraft oder eines Ausbilders wegen eines Verstoßes gegen den KRI-Ethikkodex oder aus anderen Gründen ausgesetzt oder widerrufen wird, werden der Name, der Status (Aussetzung oder Widerruf) und der Bereich, der betroffen ist (Art des Verstoßes), auf der EPS-Website auf der Seite Disziplinarstatus veröffentlicht. Durch die öffentliche Bekanntmachung kann jeder überprüfen, ob sich eine bestimmte Lehrkraft in einem Disziplinarverfahren befindet und mit einem Unterrichtsverbot belegt ist. Die folgenden Status werden nicht öffentlich bekannt gegeben: “Verwarnung” (keine Einschränkungen) und “Bewährung” (der Lehrer hat weniger Einschränkungen und befindet sich in einem Rehabilitations-, Lösungs- und Wachstumsprozess).
Ethik – Ethik ist unsere Verpflichtung, nicht nur an unser eigenes Wohlergehen zu denken, sondern auch an das der anderen und der menschlichen Gesellschaft als Ganzes.
Globale Ethikkommission (GEC ) – Ein internationales Gremium von Lehrkräften und Ministern, das für die Beurteilung von Beschwerden zuständig ist, die von EPS zur Prüfung vorgelegt werden.
Kundalini Yoga – Kundalini Yoga wie von Yogi Bhajan® gelehrt
Minister – Ein internationaler Sikh Dharma Minister.
Bewährung – Eine vom GEC festgelegte Konsequenz, bei der dem Beklagten ein bestimmter Zeitraum, in der Regel 2 Jahre, eingeräumt wird, in dem er bei der Selbstbeobachtung, der Selbstverbesserung und der Bewältigung des verursachten Schadens unterstützt wird. Dazu kann die Auflage gehören, bestimmte Projekte, Aufgaben, Schulungen und/oder Beratungen/Therapien zu absolvieren. Die Bewährung kann Bedingungen und Verbote beinhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Einschränkungen beim Unterrichten von Kundalini Yoga, der Teilnahme an der Aquarian Trainer Academy und der Teilnahme an Veranstaltungen. Die Bewährungsbedingungen und -voraussetzungen werden vom GEC von Fall zu Fall festgelegt.
Bericht – Begriff, der in Bezug auf eine Beschwerde verwendet wird.
Reporter – Die Person, die die Beschwerde eingereicht hat.
Beschwerdegegner – Der Gegenstand einer Beschwerde (die Person, über die sich beschwert wird).
Entschädigung – Zahlung oder eine andere Form der Entschädigung, die als Ausgleich für einen Verlust, einen Schaden oder eine Verletzung geleistet wird, die verursacht wurde. So kann die beklagte Partei beispielsweise verpflichtet werden, einer geschädigten Partei die Kosten für eine schadensbedingte Therapie zu erstatten.
Widerruf – Eine vom GEC festgelegte Konsequenz, bei der dem Beklagten dauerhaft untersagt wird, KRI, IKTYA oder 3HO in irgendeiner Angelegenheit zu vertreten und Kundalini Yoga, wie es von Yogi Bhajan gelehrt wird, zu unterrichten. Ihr Status in der Aquarian Trainer Academy wird dauerhaft entzogen.
Siri Singh Sahib Corporation (SSSC) – Die gemeinnützige religiöse Organisation, die die verschiedenen gemeinnützigen und gewinnorientierten Organisationen der weltweiten 3HO/Sikh-Dharma-Gemeinschaft beaufsichtigt.
SSSC Legacy Organization – Eine gemeinnützige Organisation unter dem Dach der Siri Singh Sahib Corporation, einschließlich: Sikh Dharma International (SDI), Kundalini Research Institute (KRI), 3HO Foundation International (3HO), 3HO International Kundalini Yoga Teacher Association (IKYTA), 3HO Europe, Legacy of Yogi Bhajan Foundation (LYBF), SDEI-Miri Piri Academy, und SikhNet.
SSSC Office of Dharmic Counsel – Rechtsbeistand für die SSSC und ihre Büros, einschließlich EPS.
Status – Der berufliche Status einer Person als KRI-zertifizierter Kundalini Yoga Lehrer und/oder von der Aquarian Trainer Academy lizenzierter Lehrerausbilder.
Gegenstand der Beschwerde – Die Person(en), gegen die sich die Beschwerde richtet.
Suspendierung – Eine vom GEC festgelegte Konsequenz, bei der dem Beklagten für eine Mindestanzahl von Jahren untersagt wird, Kundalini Yoga zu unterrichten, Ausbildungsprogramme der Stufen 1, 2 oder 3 zu absolvieren, bei größeren Veranstaltungen von KRI/3HO zu unterrichten und an der Aquarian Trainer Academy teilzunehmen. Es können weitere Einschränkungen für den Unterricht gelten. Die suspendierte Lehrkraft kann von der Teilnahme an wichtigen KRI/3HO-Veranstaltungen ausgeschlossen werden. In den Aussetzungsbedingungen können zusätzliche Anforderungen festgelegt werden, die für die Wiederaufnahme der Tätigkeit erforderlich sind. Hinweis: Wenn dem Antrag auf Wiederaufnahme stattgegeben wird, folgt auf die Suspendierung sofort eine Bewährungsfrist.
Lehrer – Jeder KRI-zertifizierte Kundalini Yogalehrer, KRI-Lehrerausbilder oder Teilnehmer am KRI Level One Teacher Training.
Verstoß – Ein begründeter Verstoß gegen den KRI-Kodex für Ethik und berufliches Verhalten oder den Ethikkodex für SDI-Minister oder das SDI-Ministergelübde.
Verwarnung – Eine von EPS oder dem GEC festgelegte Konsequenz, bei der der Beklagte über die Beschwerde informiert und gewarnt wird, dass ein zukünftiges Vorkommen oder ein Verstoß gegen den Kodex zu einer schwerwiegenderen Konsequenz führen würde. Eine Verwarnung kann Auflagen wie eine Schulung oder eine Entschuldigung beinhalten. Der Beschwerdegegner erklärt, dass er die Abmahnung verstanden hat und mit allen Auflagen einverstanden ist.
Die Wahrung der Vertraulichkeit ist eine wesentliche Voraussetzung für den Aufbau einer Kultur, in der sich jeder sicher und wohl fühlt, wenn er eine Beschwerde oder ein Anliegen vorbringt. EPS behandelt alle eingehenden Beschwerden mit Diskretion und großem Respekt vor der Vertraulichkeit.
Beschwerden werden über die Beschwerde-Hotline und das Beschwerde-Webformular entgegengenommen, oder wenn sie von einer SSSC-Legacy-Organisation an EPS weitergeleitet werden.
Hotline-Berichte: Die Anrufer erhalten eine Melde-ID und eine persönliche Identifikationsnummer (PIN). Die Reporter werden gebeten, diese Informationen zu speichern, um zurückzurufen und Nachrichten von EPS zu erhalten und/oder um zusätzliche Informationen zu übermitteln.
Webformular Berichte: Berichterstatter werden aufgefordert, ein Passwort festzulegen. Nachdem Sie auf “Senden” geklickt haben, werden eine Berichts-ID-Nummer und ein Datum für die Nachverfolgung angegeben. Wenn eine E-Mail-Adresse angegeben wurde, werden das Passwort und die Melde-ID per E-Mail an den Reporter gesendet. Andernfalls muss der Meldende sein Kennwort und seine Melde-ID speichern, um sich wieder in das System einzuloggen und Mitteilungen von EPS zu erhalten oder um weitere Informationen zu übermitteln.
Für alle Beschwerden, die wie oben beschrieben eingehen, gilt das folgende Verfahren:
Zustellung der Beschwerde an den Beschwerdegegner:
Beschwerdeverfahren Förmliche Untersuchung
Feststellung der Weltethikkommission und Notifizierungen
Einspruchsverfahren:
Besondere Umstände:
Wenn Sie Fragen zum Beschwerde- oder Berufungsverfahren haben, kontaktieren Sie uns bitte HIER. itsi