Nicht jedes Problem ist eine eindeutige Beanstandung. Wenn Sie eine Frage zum Umgang mit einem lokalen Problem oder einem anderen Anliegen haben, wird EPS mit Ihnen mögliche nächste Schritte besprechen und erarbeiten.
EPS nimmt Beschwerden, Anliegen und Fragen zu folgenden Themen entgegen:
Es gibt zwei (2) Möglichkeiten, eine Beschwerde, eine Frage oder ein Anliegen einzureichen: