A und C sind richtig. Antwort A: Annabel ging zu Baba Singh und versuchte, ihm ein respektvolles Feedback zu geben. Als er sich weigerte, darüber zu sprechen, brachte sie ihr Anliegen bei EPS vor. Dann begann er, Annabel zu ignorieren, sie im Unterricht nicht mehr aufzurufen und sie von Gruppenveranstaltungen auszuschließen. Diese Formen der Ächtung sind Beispiele für Vergeltungsmaßnahmen. Diese Art der Ablehnung kann schädlich sein. Vergeltungsmaßnahmen müssen immer an EPS gemeldet werden. Antwort C: Die Kommunikationspolitik verlangt von den Lehrkräften die Wahrung der Integrität in der Kommunikation, d.h. die Lehrkräfte müssen das Recht der SchülerInnen respektieren, Fragen zu stellen und ihre Bedenken, Kritik, Zweifel oder Beschwerden zu äußern, ohne dass es zu Vergeltungsmaßnahmen seitens der Lehrkraft kommt.
B: Falsch. Baba Singhs Entscheidungen mögen zwar eine Vergeltungsmaßnahme sein, haben aber nichts mit den Lebensstil-Richtlinien zu tun, die als beste Praktiken zur Aufrechterhaltung der Frequenz eines Kundalini Yoga Lehrers gelten.
D: Falsch. Baba Singh zeigt vielleicht eine gewisse Unreife, aber unreifes Verhalten ist nicht unbedingt ein Fehlverhalten. In diesem Szenario geht es in erster Linie um Vergeltung.
HINWEIS: Wenn eine Lehrkraft von EPS wegen eines Anliegens oder einer Beschwerde angesprochen wird, liegt es in der Verantwortung der Lehrkraft, eng mit EPS zusammenzuarbeiten, um das Problem und seine Auswirkungen besser zu verstehen und zur Lösung des Anliegens beizutragen.
Zur Erinnerung: Markieren Sie immer die komplette Seite, bevor Sie mit der nächsten fortfahren!