6.6 EPS-Beschwerdeverfahren – Das Beschwerdeverfahren im Überblick

Die Lehrkraft, der Lehrerausbilder, der Lehrer in Ausbildung oder der Beschwerdeführer können gegen die Entscheidung Berufung einlegen:

  • Die Beschwerde muss schriftlich unter Verwendung des von EPS bereitgestellten Beschwerdeformulars eingereicht werden.
  • EPS wird die Beschwerde unverzüglich dem Beschwerdeausschuss vorlegen.
  • Der Beschwerdeausschuss muss seine Entscheidung innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung der Beschwerde treffen.

Im Falle einer strafrechtlichen Anklage oder anderer schwerwiegender Umstände im Zusammenhang mit einer Schüler-Lehrer-Interaktion kann EPS eine Lehrkraft oder einen Lehrerausbilder bis zum Abschluss des Strafverfahrens suspendieren.

Wenn die Lehrkraft oder der Lehrerausbilder vor Abschluss des Beschwerdeverfahrens zurücktritt, wird der Status der Lehrkraft oder des Lehrerausbilders endgültig entzogen, und sie können keine Wiedereinstellung beantragen.

EPS verpflichtet sich, die Werte und die Ethik von Kundalini Yoga Lehrern, KRI Teacher Trainern und SDI Ministern zu wahren. Die Werte von EPS, klicken Sie hier.