Gegebenenfalls leitet das EPS eine Untersuchung ein.
Während des Beschwerdeverfahrens nimmt EPS Kontakt mit dem Berichterstatter und den vom Berichterstatter benannten Zeugen auf, um weitere Einzelheiten zu sammeln. EPS wird sich auch mit der betreffenden Person in Verbindung setzen, um sie über die Beschwerde zu informieren und ihre Antwort zu erhalten.
Nach Abschluss der EPS-Untersuchung werden die Ergebnisse der Globalen Ethikkommission von EPS zur Prüfung und Entscheidung über den Ausgang des Falles vorgelegt.
EPS wird der betreffenden Person seine Entscheidung schriftlich mitteilen. Andere werden gegebenenfalls informiert.